DIE GESUNDHEIT Natur und Medizin |
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Wellness - Das Fasten Kurz- und Saftfasten für den HausgebrauchDie Saftfastenkur - Kurplan für acht TageBeim Saftfasten verzichtet man zwar auch auf feste Nahrung, führt aber im Gegensatz zum strengen Fasten mit den Säften doch Kalorien zu. Deshalb wirkt diese Kur auch nicht so tiefgreifend wie totales Fasten und wird deshalb meist auch etwas länger durchgeführt. Zur Selbsthilfe eignen sich Saftfastenkuren wegen der milderen Wirkung besonders gut; länger als 8 Tage darf man aber auch Saftfasten zu Hause nicht durchführen, sofern der stets vorher zu befragende Therapeut im Einzelfall ausnahmsweise keine längere Kurdauer verordnet und regelmäßig überwacht. Zusammen mit dem Vorbereitungstag und den 2 Tagen des Fastenbrechens dauert die Kur insgesamt also höchstens 11 Tage. Zum Teil genügen auch schon 5-6 Saftfastentage zu Hause, um eine gute Wirkung zu erzielen. An Sanatorien und Kliniken dauert die Saftfastenkur je nach Bedarf erheblich länger. Wenn nötig kann die häusliche Kurzkur nach Absprache mit dem Therapeuten mehrmals jährlich wiederholt werden. Die Heilanzeigen des Saftfastens entsprechen weitgehend denen der Nulldiät. Sie wirkt entschlackend und entgiftend, baut Übergewicht schonend ab, regt die Körperabwehr an und führt zur ganzheitlichen Umstimmung. Hauptsächlich kommt die Kur bei folgenden Gesundheitsstörungen in Frage: • Mäßiges Übergewicht als Risikofaktor für die Gesundheit, das aber noch nicht zu nennenswerten Komplikationen geführt hat. • Arterienverkalkung, Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen und andere leichtere Erkrankungen des Herz-Gefäß-Systems. • Akute Magen-Darm-Katarrhe, die hauptsächlich durch Gemüse- und Kräutersäfte behandelt werden; gut eignet sich in solchen Fällen auch der gerbstoffreiche Heidelbeersaft. • Erkrankungen der Gallenblase und Gallenwege. • Nierenleiden (sie werden in der Regel immer stationär behandelt). • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane. • Akut und chronisch verlaufende Hautleiden. • Akut fieberhafte Infektionskrankheiten; in solchen Fällen (vor allem bei Erkältungen) genügen im allgemeinen 2-3 Saftfastentage, an denen bevorzugt Holundersaft verabreicht wird. • Verminderung oder Beseitigung allgemeiner Gesundheitsrisiken, zum Beispiel Vorbeugung der Zuckerkrankheit bei bekannter Veranlagung dazu oder gründliche »Blutreinigung« im Frühjahr und / oder Herbst. Auch die Gegenanzeigen des Saftfastens entsprechen im Grunde denen der totalen Fastenkur; ausnahmsweise kann der Therapeut Saftfastenkuren natürlich auch bei einigen der folgenden Kontraindikationen verordnen: • Störungen der Schilddrüsen- und Nebennierenfunktionen. • Akute oder chronische Magengeschwüre und Leberleiden. • Zuckerkrankheit (hier eignet sich Saftfasten aber gut zur Vorbeugung). • Schwere chronische Infektionskrankheiten. • »Zehrende« Krankheiten, die vor allem durch Abmagerung und Schwächezustände gekennzeichnet werden, vor allem Tuberkulose und Krebs (Ausnahme bei Krebs: 42-Tage-Saftkur nach Breuß, wenn der Therapeut zustimmt). • Ausgeprägte Altersschwäche bei Greisen (hohes Alter ist aber nicht grundsätzlich eine Gegenanzeige des Saftfastens). Damit man trotz der Kalorienzufuhr mit den Säften noch von einer Fastenkur sprechen kann, wird die tägliche Saftmenge in der Regel auf 750 ml beschränkt. Dabei kommt es auf die ausgewogene Zusammenstellung verschiedener Säfte an, damit der Körper mit unterschiedlichen Wirkstoffen »überschwemmt« wird. Grundsätzlich gibt man jeden Tag mindestens je 1 Sorte Obst-, Gemüse- und Kräutersaft, und zwar je 300 g Obst- und Gemüsesaft und 150 g Kräutersaft. Die Säfte verteilt man auf 3-5 Portionen über den Tag. Wenn sie geschmacklich miteinander harmonieren, kann man die verschiedenen Säfte mischen, andernfalls gibt man sie einzeln. In der Praxis hat es sich bewährt, die Saftmenge wie folgt über den Tag zu verteilen:
Man kann während der Saftfastenkur immer die gleichen 3 Säfte verabreichen oder abwechseln. Das hängt unter anderem vom Ziel der Kur ab. Wenn sie der allgemeinen Gesundheitsvorsorge dienen soll, empfiehlt es sich meist, während der 8 Kurtage 2- bis 4mal einen oder mehrere Säfte auszutauschen, damit dem Organismus verschiedene Wirkstoffe zugeführt werden; außerdem wird die Kur dadurch auch abwechslungsreicher. Richtet sich das Saftfasten gegen bestimmte Krankheiten, kann es dagegen sinnvoller sein, während der gesamten Kurdauer die gleichen, speziell dagegen wirkenden Säfte einzunehmen. Diese Frage bespricht man am besten mit dem Therapeuten. Getrunken wird der Saft nicht; man verabreicht ihn in kleinen Schlucken, die wie guter Wein im Mund »gekaut« und dabei gut eingespeichelt werden. Das verbessert die Aufnahme der Wirkstoffe durch den Körper. Die folgende tabellarische Übersicht gibt die Hauptwirkungen und speziellen Heilanzeigen verschiedener Säfte an, die sich gut zur häuslichen Saftfastenkur eignen.
Natürlich können zur Kur auch andere, hier nicht aufgeführte Säfte verwendet werden. Die oben genannten sollte man aber bevorzugen, weil sie in der Praxis ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt haben. Am bequemsten führt man die Saftfastenkur mit fertigen Säften durch. Dazu eignet sich aber nicht jeder handelsübliche Saft. Von vornherein abzulehnen sind alle Säfte, die Zucker- und chemische Zusätze enthalten, also denaturiert wurden. Im Reformhaus erhält man Säfte guter Qualität aus biologischem Anbau ohne schädliche Zusätze. Sie allein kommen für eine Saftfastenkur in Betracht. Wer die Mühe nicht scheut, kann die Säfte natürlich auch selbst herstellen. Dazu verwendet man am besten eine elektrische Saftzentrifuge, weil man damit die höchste Saftausbeute (etwa 50-70 g Saft aus 100 g Obst oder Gemüse) erzielt. Auch mit Saftpressen, die von Hand bedient werden, erreicht man noch eine zufriedenstellende Saftausbeute, während beim einfachen Auspressen der breiig zerkleinerten Früchte und Gemüse durch ein Leintuch unnötig große Rückstände bleiben. Natürlich kommen zur Saftherstellung im Haushalt nur Gemüse und Früchte einwandfreier Qualität aus biologischem Anbau in Frage, die keinen Schorf, Schimmel-, Wurmbefall oder ähnliche Schäden aufweisen dürfen. Sie werden sorgfältig gereinigt, zum Teil auch geschält, ehe man sie zur Saftzubereitung zerkleinert. Der Saft wird grundsätzlich immer portionsweise frisch hergestellt, weil sonst - auch bei Aufbewahrung in verschlossenen Flaschen im Kühlschrank - unweigerlich bald wichtige Wirkstoffe verlorengehen. Notfalls kann man zwar auch die Saftmenge für einen ganzen Tag auf einmal zubereiten und in den Kühlschrank stellen, die Wirkung der Kur wird dadurch aber beeinträchtigt. Wer keine Zeit für die etwas umständliche Zubereitung der einzelnen Portionen aufwenden will, fährt mit den fertigen Säften aus dem Reformhaus besser. Nach dem Vorfastentag, an dem man die Nahrungszufuhr wie bei der strengen Fastenkur deutlich verringert, beginnt die eigentliche Saftfastenkur. Im Grunde verlaufen die Tage nach dem gleichen Schema wie die totale Fastenkurzkur. Es sollten also auch die dort genannten Entspannungs- und Gymnastikübungen durchgeführt werden. Unverzichtbar ist die gründliche Darmreinigung mit Glaubersalzlösung jeden 2. Morgen und die ausreichende Flüssigkeitszufuhr zur Ausschwemmung von Schlacken und Giftstoffen. Da mit den Säften bereits 750 ml Flüssigkeit zugeführt wird, vermindert man die anderen Getränke entsprechend. Insgesamt beträgt die Flüssigkeitszufuhr auch beim Saftfasten täglich 2,5-31. Der Kräutertee wird ungesüßt getrunken. Die folgende schematische Übersicht gilt im Prinzip für alle 8 Saftfastentage. Die hier angegebene Verteilung der Säfte muss nicht unbedingt genau eingehalten werden, sinngemäß sollte man sich aber daran orientieren.
Wenn der Therapeut keine bestimmten Säfte verordnet, kann man die Auswahl nach eigenem Geschmack treffen und die verschiedenen Säfte nach Belieben miteinander kombinieren und vermischen. Dazu ein Beispiel:
Auch wenn die Verdauungsorgane und Stoffwechselfunktionen während der Saftfastenkur nicht ganz von der Nahrung »entwöhnt« werden, darf man doch nicht sofort zur normalen Ernährung übergehen. Nach einer 8tägigen Saftfastenkur sind 2 Tage zum Fastenbrechen unbedingt notwendig, die ähnlich wie nach dem totalen Fasten ablaufen. Im Mittelpunkt der Ernährung am 1. Tag nach der Saftfastenkur stehen noch die Säfte. Sie dürfen jetzt mit etwas Honig, Weizenkeimen, Hefepulver, Eigelb, Keimöl, Sojamehl, Sojamilch, Haferflocken, Leinsamen, Gersten- und Weizenschrot (alles im Reformhaus erhältlich) angereichert werden. Außerdem kann man noch 2-3 Scheiben Knäckebrot mit magerem Kräuterquark und etwas rohes, gut verdauliches Obst und Gemüse verzehren, aber keine Fleisch- und Wurstwaren. Ansonsten gilt für den 1. Tag des Fastenbrechens nach der Saftfastenkur, was weiter vorne bereits beim totalen Fasten beschrieben wurde. Das folgende Beispiel veranschaulicht, wie man sich am Tag nach der Saftfastenkur richtig ernährt. Der Kostplan muss nicht genau, aber sinngemäß eingehalten werden.
Der 2. Tag des Fastenbrechens nach der Saftfastenkur wird genauso gestaltet wie nach dem totalen Fasten. Auch nach der Saftfastenkur gilt natürlich, dass man nicht wieder zu den alten falschen Ernährungs- und Lebensgewohnheiten zurückkehren darf, sonst hält die Wirkung nicht lange an. Eine konsequente Reform aller Fehler und die Beibehaltung der Bewegungs- und Entspannungsübungen hilft, in Zukunft unnötige Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Bei Bedarf kann die Saftfastenkur im Verlauf eines Jahres auch mehrmals wiederholt werden, zum Beispiel als »blutreinigende« Frühjahrs- und Herbstkur zur regelmäßigen Gesundheitsvorsorge. Zum Thema: |
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